Wirtschaft

Boeing erhielt anhaltend illegale US-Subventionen

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Das juristische Gezerre dauert seit 15 Jahren. Jetzt ist klar: Boeing erhielt trotz eines früheren WTO-Urteils weiter illegale Subventionen der USA.

Der Schriftzug von Boeing am Hauptsitz in Chicago.

Im Streit um illegale Boeing-Subventionen sind die USA in letzter Instanz vor der Welthandelsorganisation (WTO) unterlegen. Die US-Regierung habe nicht alle schon 2011 und 2012 als illegal eingestuften Begünstigungen für den US-Flugzeugbauer wie verlangt zurückgenommen, urteilte das WTO-Berufungsgremium am Donnerstag.

Das macht den Weg für Vergeltungsmaßnahmen seitens der Europäischen Union frei, die den Fall vor 15 Jahren angestoßen hatte. Es könnte nach Einschätzung von Airbus um Milliardenbeträge gehen. Gleichzeitig sind vor der WTO aber Milliardenforderungen der Amerikaner anhängig, die ihrerseits in einer Klage gegen die EU wegen illegaler Airbus-Subventionen 2018 die Oberhand behielten. Im Airbus-Fall laufen die Verhandlungen über die Vergeltungsmaßnahmen bereits. Die Höhe legt ein WTO-Schlichter fest.

Im Boeing-Fall geht es unter anderem um gegen WTO-Regeln verstoßende Steuer- und andere Begünstigungen im US-Bundesstaat Washington. Von der Washingtoner Reduzierung der Unternehmenssteuer habe Boeing so stark profitiert, dass sie im Konkurrenzkampf um Aufträge mit Airbus 2013 und 2014 in Dubai, Kanada und Island zum Zuge kamen und dem europäischen Rivalen damit Schaden zufügten. Das Gremium gab der EU darüber hinaus anders als 2017 unter anderem Recht, dass staatliche Unterstützung für Forschung- und Entwicklung die Fertigstellung des Dreamliners Boeing 787 beschleunigte.

Für Boeing ist dies nach den beiden Flugzeugabstürzen von Boeing 737-Max-8-Maschinen mit zusammen 346 Toten ein weiterer Schlag. Indonesiens staatliche Fluggesellschaft Garuda will deshalb bereits eine Bestellung über 49 Maschinen des Typs Boeing 737 Max rückgängig machen.

Das WTO-Urteil trifft Boeing insofern, als bislang erhaltende staatliche Vergünstigungen nun beendet werden müssen. Es zieht aber keine Rückzahlungen erhaltener Subventionen oder Strafzahlungen des Konzerns nach sich. Von der WTO erlaubte Vergeltungsmaßnahmen sind in der Regel Strafzölle zwischen den Klage-Parteien. Sie sollen sich auf die betroffene Branche beziehen, aber das ist nicht zwingend vorgeschrieben.

EU wertet Spruch der WTO als Sieg

In Brüssel wurde die Entscheidung als endgültiger Sieg gefeiert. „Die heutige Entscheidung ist für die EU begrüßenswert, aber auch für ihre Flugzeugindustrie und die Mitarbeiter“, kommentierte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström am Donnerstag. Das WTO-Berufungsgremium habe nun endgültig bestätigt, dass die USA Boeing entgegen der Regeln und Entscheidungen der Welthandelsorganisation weiter subventioniert haben. ie Entscheidung sei auch bedeutend für den weiteren Kampf für einheitliche Wettbewerbsbedingungen, ergänzte Malmström. Europäische Unternehmen müssten auf fairer und gleichberechtigter Basis mit ihren US-Rivalen konkurrieren können.

Die EU-Kommission verwies darauf, dass die „massiven und handelsverzerrenden Subventionen“ der USA dem europäischen Flugzeugbauer Airbus erheblichen Schaden zugefügt hätten – vor allem durch Umsatzeinbußen, die dadurch verursacht worden seien, dass Boeing seine Flugzeuge wegen der Subventionen günstiger anbieten konnte. Bedeutend sei, dass Boeing noch immer von illegalen Steuervorteilen profitiere. (dpa)

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