Wirtschaft

Deutsche Bank nennt Milliardenklage von Geschäftsmann „substanzlos“

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Der Streit schwelt seit Jahren: In mehreren Instanzen versuchte der Geschäftsmann vergeblich Schadenersatz in Milliardenhöhe zu erstreiten.

Dunkle Wolken sind über der Zentrale der Deutschen Bank aufgezogen.

Die Deutsche Bank und die Privatbank Hauck & Aufhäuser sehen sich mit einer Klage über elf Milliarden Euro konfrontiert. Anwalt Andreas Tilp hat nach Angaben vom Dienstag im Namen eines Stuttgarter Geschäftsmanns Klage wegen Prozessbetrugs beim Landgericht Frankfurt eingereicht (Az.: 2-05 O 440/18).

Der Streit schwelt seit Jahren, in mehreren Instanzen versuchte der Geschäftsmann vergeblich Schadenersatz in Milliardenhöhe zu erstreiten. Entsprechend deutlich fällt die Reaktion der Deutschen Bank auf die neuerliche Klage aus: „Die Vorwürfe sind völlig substanzlos und die ins Spiel gebrachte Schadenersatzsumme absurd“, teilte ein Sprecher der Bank mit. „Der Kläger ist vor Gericht in allen Instanzen – einschließlich beim Bundesgerichtshof – gescheitert. Diese Entscheidung ist seit 2015 rechtskräftig.“

Der Geschäftsmann hatte Grundstücke in Stuttgart als Sicherheiten für Finanzierungen genutzt. Im Rahmen von Insolvenzen von Firmen des Klägers und dessen Familien wurden diese Grundstücke von den Gläubigern verwertet.

Nach Ansicht Tilps wurden die Grundstücke „massiv unter Wert verschleudert“. Der Kläger wirft den beiden beklagten Banken nach Angaben des Anwalts vor, bei dem „manipulierten Grundstücksgeschäft im Jahr 2013 mittels vorsätzlich sittenwidriger Handlungen gemeinsame Sache zu seinen Lasten gemacht zu haben“. Erst dadurch habe die Deutsche Bank den späteren Stuttgarter Schadenersatzprozess gewinnen können, argumentiert Tilp.


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Der Deutsche-Bank-Sprecher betonte: „Wir werden uns auch dieses Mal mit allen Mitteln juristisch zur Wehr setzen. Hier handelt es sich um ein weiteres Beispiel, wie der Name unseres Hauses instrumentalisiert und mit unlauteren Methoden beschädigt werden soll.“ Hauck & Aufhäuser wollte sich nicht zu dem Sachverhalt äußern.

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