Wirtschaft

Europas Grenzen beim Onlineshopping sind gefallen

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Verbraucher können von Montag an EU-weit online einkaufen. Händler dürfen sie nicht mehr diskriminieren – indem den Preis vom Wohnort abhängig machen.

Tickets für Disneyland Paris müssen nun online im In- und Ausland gleichviel kosten.

Pünktlich zur heißen Phase im Weihnachtsgeschäft tritt am heutigen Montag eine EU-Verordnung zum Online-Shopping in Kraft. Danach dürfen Händler nicht mehr Kunden benachteiligen, die in einem anderen EU-Land wohnen, dort gerade ins Internet gehen oder im EU-Ausland ihre Bank haben. Bislang passierte es Kunden häufig, dass sie online keinen Zugang zu bestimmten Produkten bekamen oder auf Seiten umgeleitet wurden mit anderen Tarifen. Diese Diskriminierungen werden im Fachjargon Geoblocking genannt.

So hatte ein Freizeitpark in der Nähe von Paris Kunden, die nicht in Frankreich ins Internet gegangen sind, Tickets online zu deutlich höheren Tarifen verkauft. Ein Fahrrad-Händler mit Sitz in Großbritannien hat Kunden, die in Deutschland ins Netz gegangen sind, auf eine Seite mit wesentlich höheren Preisen umgeleitet.

2015 hat die EU-Kommission eine Kaufstudie bei Onlinehändlern in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse: Nur auf gut einem Drittel der Webseiten konnten Kunden online von einem anderen EU-Land aus einkaufen. Nur fast die Hälfte der Onlinehändler war bereit, ins EU-Ausland zu liefern. Nur gut drei Viertel der Seiten erlaubten es Kunden aus dem EU-Ausland, sich zu registrieren.

Künftig sind die allermeisten Praktiken des Geoblockings verboten. Betroffen sind viele Verbraucher, die ab jetzt EU-weit auf die gleiche Behandlung hoffen können: 19 Prozent der 500 Verbraucher in der EU kaufen online in anderen EU-Mitgliedstaaten ein. Auch viele Händler können mit höheren Umsätzen rechnen – wenn ihr Preis stimmt: Neun Prozent aller Unternehmen verkaufen inzwischen ihre Waren und Dienstleistungen grenzübergreifend.


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Wo Verbraucher nicht mehr unterschiedlich behandelt werden dürfen

Es werden drei Situationen festgelegt, in denen Verbraucher innerhalb der EU nicht mehr unterschiedlich behandelt werden dürfen. So hat ein Kunde, etwa aus Belgien, künftig Anspruch darauf, bei einem deutschen Online-Händler ein Produkt zu kaufen. Er muss es zu den gleichen Konditionen kaufen können wie ein Kunde aus Deutschland. Allerdings hat er auch künftig keinen Anspruch, dass ihm der Händler die Ware auch nach Belgien liefert. Der Kunde kann sich aber das Produkt abholen oder auf eigene Rechnung den Transport an die Haustür organisieren.

Zweiter Fall: Ein Verbraucher, etwa aus Spanien, hat künftig Anspruch, von einem Unternehmen in Bulgarien eine elektronische Dienstleistung, etwa Cloud-Dienste, zu den gleichen Preisen zu bestellen wie ein Kunde aus Bulgarien.

Dritter Fall: Ein deutscher Familienvater hat Anspruch darauf, bei einem französischen Freizeitpark direkt Tickets zu erwerben, er darf künftig nicht mehr auf eine Internet-Seite in Deutschland umgeleitet werden.

Ausnahmen bei TV, Verkehr und Finanzen

Die neuen Regeln gelten ab Montag. Die 28 EU-Mitgliedsländer müssen nun Behörden benennen, die vor Ort für die Kontrolle sowie bei Verstößen für die Festsetzung von Strafen zuständig sind. In Deutschland dürften dafür die Behörden auf Länderebene zuständig sein. Wie in Brüssel zu hören ist, waren etliche Mitgliedstaaten aber nachlässig und haben noch nicht die Kontrollen installiert. Daher könnte es sein, dass einige schwarze Schafe unter den Onlinehändlern weiter Geoblocking-Praktiken anwenden.

In einigen Bereichen greift die Verordnung aber nicht. So können TV-Sender nach wie vor Kunden aus dem Ausland blockieren. Auch Finanzdienstleistungen für Privatkunden sowie Verkehrsdienstleistungen sind nicht erfasst. In diesen Bereichen gelten bislang noch besondere Vorschriften. Die Kommission will aber innerhalb von zwei Jahren die Praxis untersuchen und prüfen, ob auch diese Bereiche einbezogen werden. Dagegen sind seit April bereits Regeln in Kraft, die dafür sorgen, dass Nutzer ihre Online-Abonnements, für Filme, Videospiele oder Musikstreaming auch im EU-Ausland nutzen können.

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