Wirtschaft

Facebook darf nicht mehr so viele Daten sammeln

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Das Bundeskartellamt hat Facebook untersagt, seine Daten aus Instagram und Whatsapp automatisch zusammenzuführen. Der Konzern will sich dagegen wehren.

Auch durch die mobile Nutzung von Facebook bekommt der Konzern sehr viele Daten.

Drei Jahre lang hat das Bundeskartellamt geprüft, nun ist das Ergebnis da: Weil aus Sicht der Behörde Facebook seine Marktmacht missbrauche, solle der Konzern strengere Regeln beim Datensammeln bekommen.

Besonders stört sich das Kartellamt daran, dass Facebook auch Daten von Usern sammelt, die nicht direkt aus dem Sozialen Netzwerk stammen. Jedes Mal, wenn ein Facebook-Nutzer eine Website besucht, die einen „Gefällt mir“-Button hat, weiß Facebook darüber Bescheid – selbst wenn gar kein „Like“ abgegeben wird.

Das Geschäftsmodell des sozialen Netzwerks basiert darauf, auch solche Daten zu sammeln. Sie sind die Währung in der Welt des Social Media. Das Resultat sind auf den Nutzer zugeschnittene Werbeanzeigen, die Facebook verkaufen kann.

Wie das Bundeskartellamt nun entschieden hat, dürfe der Konzern Daten aus verschiedenen Quellen, etwa dem Messenger-Dienst Whatsapp und der Foto-Plattform Instagram, in Zukunft nur mit Zustimmung der Nutzer zusammenführen.


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Marktbeherrschende Stellung

Zunächst hatte das Amt geprüft, ob Facebook eine marktbeherrschende Stellung in Deutschland habe. Die Daten sind da eindeutig: Im Dezember 2018 hatte das Netzwerk weltweit 1,52 Milliarden tägliche Nutzer. Auch in Deutschland ist Facebook stark, dort gibt es 23 Millionen Menschen, die täglich in dem Netzwerk unterwegs sind. Nach Berechnung des Kartellamts entspricht das einem Marktanteil von 95 Prozent.

Das sei eine marktbeherrschende Stellung, argumentiert nun die Bonner Behörde in ihrer Begründung zu dem Kartellentscheid. Die Budgets der Werbekunden hätten sich längst weg von klassischen Medien hin zu Facebook und anderen verschoben. Deshalb habe man Facebook vor allem mit Anbietern wie Xing oder Snapchat verglichen, doch diese seien auf andere Bedürfnisse zugeschnitten. Google+ konnte sich gegen Facebook nicht durchsetzen und wurde eingestellt.

Einschränkung bei den Daten von Drittseiten

Was bedeutet die Entscheidung? Facebook darf weiterhin Daten über seine zum Konzern gehörenden Dienste wie Whatsapp und Instagram sammeln. Doch eine Zuordnung der Daten zum Nutzerkonto bei Facebook wird nur noch mit freiwilliger Einwilligung des Nutzers möglich. Gibt der User seine Einwilligung nicht ab, müssen die Daten bei den anderen Dienste verbleiben und dürfen nicht kombiniert mit den Facebook-Daten verarbeitet werden.

Gleiches gilt für Daten, die über Drittseiten anfallen. „Die Kombination von Datenquellen hat ganz maßgeblich dazu beigetragen, dass Facebook einen so einzigartigen Gesamtdatenbestand über jeden einzelnen Nutzer erstellen und seine Marktmacht erreichen konnte“, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. Er warnt: Durch die Kombination von Daten unterschiedlicher Seiten, erhalte Facebook ein genaues Profil seiner Nutzer.

Bisher haben die Nutzer keine Wahl

„Ein obligatorisches Häkchen bei der Zustimmung in die Nutzungsbedingungen des Unternehmens stellt angesichts der überragenden Marktmacht des Unternehmens keine ausreichende Grundlage für eine derartig intensive Datenverarbeitung dar.“ Dem Nutzer hätte keine Wahl – entweder er stimme der Datenzusammenführung zu oder verzichte auf das weltweit größte soziale Netzwerk.

Die Entscheidung des Kartellamts ist noch nicht rechtskräftig. Facebook kündigte bereits an, Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen. Das soziale Netzwerk wehrt sich gegen den Vorwurf, marktbeherrschend in Deutschland zu sein. Es gebe einen harten Wettbewerb mit anderen Diensten wie YouTube, Snapchat und Twitter, heißt es in einer Stellungnahme. Die Größe und Popularität eines Unternehmens rechtfertige keine Sonderanforderungen. Auflagen zur Datenschutzgrundverordnung seien umgesetzt worden und User könnten die Einstellungen zum Schutz ihrer Daten überprüfen.

Das sagen Datenschützer

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber begrüßte die Entscheidung des Bundeskartellamts. Das Geschäftsmodell von Facebook verstoße in mehreren Punkten gegen die datenschutzrechtlichen Vorschriften. “Gerade die Tatsache, dass Einwilligungen als wesentliche Grundlage für die meisten Datenverarbeitungen nicht den Vorgaben der DSGVO entsprechen, habe ich schon mehrfach kritisiert”, sagte er.

Ganz anders äußerte sich der Digitalverband Bitkom. Einmal mehr sei der Versuch unternommen worden, eine große Plattform zu regulieren, was vor allem negative Auswirkungen auf andere, kleinere Unternehmen, Verlage, Blogger und Internet-Nutzer habe. “So profitieren von Like-Buttons weniger die Unternehmen des Facebook-Konzerns, als vielmehr die zahlreichen Betreiber von Webseiten, die ihre Angebote mit Like-Buttons einer breiten Öffentlichkeit bekannt machen”, sagte Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder in einer Mitteilung.

Ziel der Datenschutz-Grundverordnung seien gleiche Standards für die gesamte EU. Das Bundeskartellamt habe den EU-weiten Austausch der Datenschutz-Aufsichtsbehörden mit seinem Vorgehen übergangen. Die US-Denkfabrik ITIF warnt sogar, deutsche Internetnutzer könnten bei einer zu strengen Regulierung der großen Internetfirmen von künftigen Neuerungen ausgeschlossen werden.

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