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Sein Vater starb bei einem Drohnen-Angriff: Somalier scheitert mit Klage gegen Deutschland

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Weil sein Vater bei einem Angriff von US-Drohnen in Afrika starb, verklagte ein Somalier die Bundesrepublik Deutschland. Dabei war seine Klage bereits 2016 von einem Gericht abgelehnt worden.

Update vom 19. März: Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster hatte ein Somalier die Bundesrepublik Deutschland verklagt. Sein Vater wurde 2012 von einer US-Drohne getötet. Nachdem die Klage 2016 in Köln bereits abgewiesen wurde, scheiterte der Mann nun auch in Münster. Das OVG hielt das Berufungsverfahren am Dienstag (19. März) für unzulässig

Sein Vater starb durch US-Drohnen – Somalier verklagt Deutschland

Die Erstmeldung vom 13. März:

Münster – Es war der 24. Februar 2012, als der Hirte Maxamed Abdullahi in der Nähe der somalischen Hauptstadt Mogadischu Kamele hütete. Doch plötzlich zogen am Himmel Kampfdrohnen über das Gebiet. Es handelte sich um einen Militärschlag der USA, wie msl24.de* berichtet.

Ziel des Angriffs war Mohamad Sakr, ein britischer Verdächtiger, der angeblich der Terrormiliz Al-Shabaab angehörte. Doch es kam bei den Bombardements auch zu zivilen Opfern: Der Hirte Abdullahi verlor an diesem Tag sein Leben, berichtete die "SZ". Sein Körper sei durch den Angriff zerfetzt worden.

Somalischer Hirte von US-Drohnen aus Deutschland getötet?

Salman Abdullahi, der Sohn des Getöteten, wollte sich mit dem Tod seines Vaters nicht einfach abfinden: Nach dem Angriff rief er Journalisten in Deutschland an und erzählte ihnen von dem Drohneneinsatz, der das Leben seines Vaters kostete. 

Warum? Weil die Drohnen von US-Militärstützpunkten in Deutschland aus gestartet und koordiniert worden sein sollen: "In Ramstein werden Drohnenflüge analysiert, dort befinden sich auch die Flugleitzentrale und ein Datenarchiv. Im sogenannten Afrika-Kommando (Africon) in Stuttgart werden von rund 1500 Soldaten und Zivilpersonen unter anderem Ziele für Angriffe ermittelt", heißt es in der "Welt".

Die Geschichte des Somaliers gab den Anstoß zur Fernsehreportage "Geheimer Krieg" (2013) des ARD-Formats "Panorama". In dem Beitrag werden der Bundesrepublik Verstrickungen in die Sicherheitspolitik der USA vorgeworfen. 

Demnach sollen von Deutschland aus Hinrichtungen in Afrika geplant werden: per Drohne. Auch Amnesty International berichtet, dass Deutschland "wissentlich Völkerrechtsverstöße der US-Regierung" unterstütze.

Erst Köln, dann Münster: Somalier verklagt Deutschland wegen Mordes

Durch drei deutsche Anwälte erstatte die Open World Justice Initiative (OWJI) 2015 erstmals im Namen des Somaliers Strafanzeige gegen Mitarbeiter des US-Militärs und eine Verwaltungsklage gegen den deutschen Staat. Dabei ging es "um den Verdacht des gemeinschaftlich begangenen Mordes, sowie gemeinschaftlicher Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion".

Der Einsatz von Drohnen verstoße laut Anklageschrift gegen das Völkerrecht. Deutschland habe sich demnach strafbar gemacht, als es die USA nicht an dem Einsatz hinderte – sondern diesen sogar erst ermöglichte. Die Bundesrepublik trage deshalb Mitschuld am Tod des Kamelhirten Maxamed Abdullahi.

Die Klage richtet sich stellvertretend gegen das Verteidigungsministerium der Bundesrepublik. Da dieses ihren ersten Dienstsitz in Bonn hat, ist die Justiz in Nordrhein-Westfalen für die Verhandlung zuständig. Deshalb fand die erste Verhandlung am Verwaltungsgericht (VG) in Köln statt, die zweite nun im westfälischen Münster.

Doch in Köln wurde die Klage 2016 zunächst abgewiesen: Der Getötete sei zwar "unstreitig kein Terrorist gewesen und aufgrund unglücklicher Umstände zum tragischen zivilen Opfer geworden", so das VG Köln in einer Stellungsnahme damals. Jedoch hätten die Richter "keine Pflichtverletzung der Bundesrepublik" feststellen können. Salman Abdullahi sei außerdem nicht "klagebefugt" gewesen.

Münster: Berufungsverfahren nach Drohnenangriffen aus Deutschland

Doch der Sohn des verstorbenen Hirten gab nicht auf: Gemeinsam mit seinen Anwälten ging der Somalier in Berufung. Am Donnerstag (13. März) wurde das Verfahren gegen die Bundesregierung Deutschlands am Oberverwaltungsgericht in Münster wieder aufgerollt. Mit einem Urteil ist am Mittwoch noch nicht zu rechnen. Dies bestätigt Dr. Gudrun Dahme, Pressedezernentin am OVG auf Anfrage von msl24.de*. 

Vertreten wurde Abdullahi von zwei deutschen Anwälten. Sie wollen mit der Klage einen Präzedenzfall schaffen. "Europäische Staaten sollten gesetzlose Drohnenmorde verhindern, anstatt sie zu ermöglichen", sagte auch Amrit Singh 2017 gegenüber der SZ. Er ist Jurist bei der OWJI.

Weitere Verhandlung in Münster – Jemeniten verklagen ebenfalls BRD

Am Donnerstag (14. März) wird am OVG Münster eine weitere Klage gegen die Bundesregierung verhandelt. Auch in diesem Fall geht es um den militärischen Einsatz von Kampfdrohnen im Jahr 2012 von Deutschland aus. Dabei sollen nahe Angehörige der drei Kläger im Jemen getötet worden sein.

Die Kläger aus dem Jemen halten den Einsatz von Kampfdrohnen ebenfalls für völkerrechtswidrig. Sie fordern deswegen am OVG Münster das Ende von Drohneneinsätzen, die auch über den US-Stützpunkt in Ramstein koordiniert werden. Auch in diesem Fall handelt es sich um ein Berufungsverfahren: In erster Instanz wurde die Klage am Verwaltungsgericht Köln abgewiesen.

Derweil fanden am Landgericht in Münster vor Kurzem zwei stark diskutierte Prozesse ihr Ende: Ein Vater schüttelte sein Baby zu Tode. Dafür wurde er verurteilt, wie msl24.de* berichtet – doch die Frage nach dem "Warum" bleibt. 

Außerdem fiel am Landgericht Münster das Urteil in einem Totschlagprozess, der deutschlandweit für Aufsehen sorgte: Der 18-Jähriger Jose wurde mit sechs Messerstichen getötet. Doch der Angeklagte wurde überraschend freigesprochen, auch darüber berichtet msl24.de*.

lw

*msl24.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.

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