Wirtschaft

EU sieht illegale Absprachen

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Die EU-Kommission stuft die Verdachtsmomente im Kartellverfahren zur Abgastechnik als gravierend ein. Vor allem für BMW könnte es teuer werden.

Abgasuntersuchung bei einem Pkw mit Dieselmotor.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager zieht die nächste Stufe im Kartellverfahren gegen die deutschen Autobauer BMW, VW und Daimler. Die Beamten der Dänin, die auch die Nachfolge von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker anstrebt, haben jetzt an die betroffenen Unternehmen die Akten mit ihren Beschwerdepunkten verschickt.

Dies ist ein Hinweis darauf, dass die Verdachtsmomente von der Wettbewerbsbehörde als gravierend eingestuft werden. Die Wettbewerbshüter gehen also von illegalen Absprachen aus und dürften innerhalb der nächsten Monate saftige Kartellstrafen verhängen.

Wenn Unternehmen Kartelle bilden, geht es üblicherweise darum, illegale Absprachen über Preise zu treffen oder den Markt unter sich auf zu teilen. Im Fall Daimler, BMW und VW, wozu auch die Tochterunternehmen Audi und Porsche gehören, geht es um etwas anderes. Die Kommission geht offenbar davon aus, dass die Absprachen zwischen den Herstellern darauf abzielten, den technischen Fortschritt bei der Abgasnachbehandlung auszubremsen.

Vestager, die auf europäischer Ebene der liberalen Parteienfamilie angehört, erklärte am Freitag: „Unternehmen können auf viele Arten zusammenarbeiten, um die Qualität ihrer Produkte zu verbessern.“ Die Vorschriften verböten jedoch, Absprachen zu treffen, die genau das Gegenteil bewirken sollen, nämlich die Produkte nicht zu verbessern und bei der Qualität nicht in Wettbewerb zueinander zu treten. „Wir haben Anlass zur Sorge, dass in diesem Fall genau dies geschehen ist und dass Daimler, VW und BMW gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben könnten.“ Dadurch könnten Autokäufer daran gehindert worden sein, Fahrzeuge mit der besten Technologie zu kaufen.


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Unstrittig ist, dass Ingenieure der beteiligten Konzerne sich in so genannten „5er Kreisen“ über Jahre immer wieder getroffen und über Details bei der Abgasnachbehandlung ausgetauscht haben. Es geht um Treffen im Zeitraum zwischen 2006 und 2014. Die Frage ist, ob diese Zusammenkünfte und Absprachen dabei illegal waren.

EU ermittelt in zwei Bereichen

Die Kommission konzentriert ihre Ermittlungen auf zwei Bereiche. Bei Diesel-Pkws geht es um die „SCR“-Technologie, die den Ausstoß von Stickoxiden reduziert. Nach Auffassung der Kommission haben sich die Hersteller abgesprochen, besonders kleine „AdBlue“-Tanks für den benötigten Harnstoff in ihren Modellen zu verbauen.

Die Größe der Tanks hat Einfluss auf die Reichweiten und damit auf die Wirksamkeit der Abgasnachbehandlung. Bei Benzin-Pkws mit Direkteinspritzung haben die Hersteller, so vermutet die Kommission, sich abgesprochen, um die Einführung von Ottopartikelfiltern zur Verringerung des Schadstoffausstoßes zu verzögern. Die Hersteller haben jetzt die Gelegenheit, Einblick in die Akten zu nehmen, die Vorwürfe zu prüfen und ihrerseits Stellung zu beziehen.

BMW legt eine Milliarde Euro für Strafzahlungen zurück

Der Fall ist kompliziert. Tatsächlich schwebt vor allem BMW in der Gefahr, von der Kommission mit einer Kartellbuße in Milliardenhöhe belegt zu werden. Der bayerische Autobauer stellt deshalb über eine Milliarde Euro zurück. Dies werde das Ergebnis des ersten Quartals entsprechend belasten, teilte der Autobauer am Freitagabend mit. Da die Prüfung der Beschwerdepunkte der EU-Kommission und die Akteneinsicht einige Zeit in Anspruch nehmen werde, ließen sich die finanziellen Auswirkungen derzeit nicht abschließend beurteilen. Mit überwiegender Wahrscheinlichkeit werde die EU-Kommission einen Bußgeldbescheid in signifikanter Höhe erlassen. Daher müsse der Konzern nach den internationalen Bilanzstandards die Rückstellung bilden.

Daimler und VW beanspruchen für sich Kronzeugenstatus. Dem Vernehmen nach hat Daimler die Ermittlungen in dem Kartellfall überhaupt erst ins Rollen gebracht, als der Konzern im Sommer 2014 die Wettbewerbshüter auf Absprachen zwischen den deutschen Herstellern aufmerksam gemacht hat. Volkswagen zog nach und lieferte ebenfalls belastende Informationen an die Brüsseler Beamten.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager

BMW hat sich von Anfang an auf den Standpunkt gestellt, dass die Absprachen nicht illegal waren. Nach dem EU-Kartellrecht kann der Kronzeuge, der auf den Fall aufmerksam gemacht hat, mit einem kompletten Erlass der Buße rechnen. Der zweite Kronzeuge kann immer noch mit einem Nachlass von 30 bis 50 Prozent rechnen.

Der Kartellfall hat viele Berührungspunkte mit dem Dieselskandal, in dem es um illegale Abschalteinrichtungen der Abgasnachbehandlung geht. Wettbewerbskommissarin Vestager betont, dass es ihr nur um die wettbewerbsrechtliche Dimension der Absprachen geht. Verstöße gegen die Umweltvorschriften seien Sache der Staatsanwaltschaften und anderer Behörden. Dennoch wäre es für BMW bitter, wenn der Konzern eine Milliardenstrafe kassieren würde, während VW als Hauptübeltäter im Dieselskandal mit einem Rabatt davonkäme.

BMW wehrt sich gegen die Vorwürfe

BMW wehrt sich denn auch gegen die Vorwürfe der Brüsseler Kommission. Es habe sich eben nicht um „Geheimabsprachen“ gehandelt. „Die BMW Group sieht in diesem Verfahren den Versuch, die zulässige Abstimmung von Industriepositionen zu regulatorischen Rahmenbedingungen mit unerlaubten Kartellabsprachen gleichzusetzen“, teilte der Münchener Konzern nach der Ankündigung der Kommission mit. BMW erklärt weiter, dass in den „5er Kreisen“ möglichst kleine und leichte „Harnstoff-Tanks“ von allen Beteiligten angestrebt wurden. Da aber seinerzeit kein flächendeckendes Nachfüllsystem zur Verfügung stand, habe sich BMW letztlich entschieden, größere Tanks einzusetzen.

Die offensive Verteidigungsstrategie von BMW deutet darauf hin, dass der Konzern nicht klein beigeben will, sondern darauf setzt, gegen eine mögliche Kartellstrafe vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu ziehen. (mit Reuters)

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